Das Punktesystem in Deutschland
Promille-Grenzwerte
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille: |
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt |
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit
vorliegen: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder
Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis zu 5 Jahre) |
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille: |
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von
Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG) 1. Erstverstoß: 4
Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot |
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit
vorliegen: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder
Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis zu 5 Jahre) |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille: |
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von
Fahrunsicherheit vorliegen: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister;
Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) |
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) - Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) - Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer |
Quelle: KBA (Stand 01.01.2002) |