Das Punktesystem in Deutschland

Promille-Grenzwerte

 
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

1. Erstverstoß: 4 Punkte, 250 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 750 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

 
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
 

Quelle: KBA (Stand 01.01.2002)