Das Punktesystem in Deutschland
Punkte und ihre Haltbarkeit
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im
Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen
zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die
Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre. Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden. |
Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!). |
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen |
2 Jahre - bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre). |
5 Jahre - bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. - bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. |
10 Jahre - bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. - bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. |
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. |
Hier der ausführlicher Gesetzestext §29 StVG |
Quelle: KBA (Stand 01.01.2007) |