Das Punktesystem in Deutschland
Warum gibt es ein Punktsystem?
Das Punktsystem gewährleistet mit einem einheitlichen Maßnahmenkatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen. Es gibt jedem Bürger die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Darüber hinaus gibt es Hilfestellungen, damit der Betroffene seine Mängel in der Fahreignung möglichst frühzeitig beseitigen und einen Punkteanstieg vermeiden kann. Das Punktsystem ist zu einem wichtigen Instrument der Verkehrssicherheit geworden, weil es präventive Wirkung zeigt. |
Bepunktet werden alle im Verkehrszentralregister eingetragenen - rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und - rechtskräftigen Straftaten. Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet. |
Das Punktsystem bietet dem auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer Angebote und Hilfestellung, das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. In Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Gesprächen können die Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Dabei führt die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung zum Punkteabzug. |
Quelle: KBA (Stand 01.01.2007) |